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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs Bilanzbuchhaltung

Präambel 

Die Globis GmbH, die als eigenständige Bilanzbuchhaltergesellschaft agiert, praktiziert ihren Beruf gemäß dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (kurz „BiBuG“). Nachdem sie die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nachgewiesen hat, wurde sie offiziell dazu anerkannt. 

  1. Grundprinzipien der Kooperation

1.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Globis GmbH und dem Kunden relevant. Dies betrifft insbesondere Werkverträge, Abkommen bezüglich Buchführung, Gehaltsabrechnung und Steuerabrechnung im Rahmen der durch das BiBuG festgelegten beruflichen und gewerblichen Rechte. Die Globis GmbH bietet ihre fachkundige Dienstleistung und Beratung gemäß allgemein akzeptierten Berufsstandards und -prinzipien an. Entscheidend ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Version dieser Bedingungen. 

1.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine gültige Klausel ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt. 

1.3 Die Globis GmbH hat das Recht, den Dienstleistungs-, Beratungs- oder Vertretungsauftrag durch qualifizierte, angestellte Mitarbeiter oder durch gewerbliche/freiberufliche Partner (vollständig oder teilweise) ausführen zu lassen. Die Inanspruchnahme anderer unabhängiger Bilanzbuchhalter muss schriftlich festgelegt werden. 

1.4 Der Kunde muss sicherstellen, dass die organisatorischen Bedingungen an seinem Geschäftsort eine effiziente und ungestörte Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- oder Vertretungsauftrags ermöglichen. Die Globis GmbH verpflichtet sich dazu, alle vereinbarten Dienstleistungen nach den Standards eines professionellen Vorgehens zu erbringen.

 

  1. Anwendbarkeit und Umfang

2.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern ihre Anwendung ausdrücklich zwischen der Globis GmbH und dem Kunden vereinbart wurde, einschließlich jeglicher Zusatzvereinbarungen.  

2.2 Vereinbarungen über Dienstleistungen, Beratungen oder Vertretungen sowie alle anderen Abkommen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden bestätigt und entsprechend unterschrieben sind. Sie verpflichten beidseitig nur im im Vertrag spezifizierten Umfang.  

2.3 Die Globis GmbH ist dazu verpflichtet, alle Dienstleistungen gemäß den aktuellen Rechtsvorschriften auszuführen. Sollte sich die rechtliche Situation nach der endgültigen fachlichen Stellungnahme der Globis GmbH ändern, besteht keine Verpflichtung, den Kunden über diese Änderungen oder daraus resultierende Konsequenzen zu informieren. 

 

  1. Auftragsumfang und -durchführung

3.1 Der Auftragsumfang und die spezifischen Durchführungsmodalitäten werden vertraglich festgelegt.

 

  1. Informationspflicht des Kunden/Vollständigkeitserklärung

4.1 Auf Anfrage der Globis GmbH muss der Kunde schriftlich bestätigen, dass alle vorgelegten Dokumente und gegebenen Informationen vollständig sind. Diese Bestätigung unterliegt keinen speziellen formellen Vorschriften.  

4.2 Die Globis GmbH geht bei der Vorbereitung von Abschlüssen und anderen Tätigkeiten davon aus, dass die Angaben des Kunden korrekt sind, ist jedoch verpflichtet, auf festgestellte Ungenauigkeiten hinzuweisen.  

4.3 Der Kunde hat alle notwendigen Dokumente und Informationen, die für den Auftrag relevant sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Globis GmbH über alle relevanten Vorfälle zu informieren. Ein Verzug, der auf eine verspätete Bereitstellung durch den Kunden zurückzuführen ist, liegt nicht in der Verantwortung der Globis GmbH.

 

  1. Sicherstellung der Unabhängigkeit

5.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu loyalem Verhalten.  

5.2 Sie verpflichten sich außerdem, jegliche Maßnahmen zu verhindern, die die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Partner der Globis GmbH gefährden könnten. Dies betrifft insbesondere Jobangebote oder Auftragsübernahmen auf individueller Basis.

 

  1. Berichtspflicht

6.1 Die Globis GmbH verpflichtet sich, über die Arbeitsergebnisse, einschließlich der Ergebnisse von Mitarbeitern und Kooperationspartnern, schriftlich Bericht zu erstatten, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Eine Übermittlung via E-Mail ist zulässig. 

6.2 Die Globis GmbH und der Kunde sind sich einig, dass für den Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem aktuellen Arbeitsstand entsprechende, entweder fortlaufende oder einmalige Berichterstattung als vereinbart betrachtet wird. Die Details der Berichterstattung werden separat festgelegt. 

6.3 Wenn die Globis GmbH eine schriftliche Stellungnahme zu den Ergebnissen ihrer Tätigkeit abgibt, ist diese Stellungnahme maßgebend für die Bewertung der Ergebnisse. 

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht / Nutzung

7.1 Die Leistungen der Globis GmbH sind urheberrechtlich geschützt.  

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags von der Globis GmbH, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und ähnliches nur für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Jegliche andere Nutzung ist nicht gestattet.  

7.3 Die Verwendung von Äußerungen der Globis GmbH zu Werbezwecken durch den Kunden ist nicht gestattet. Ein solcher Verstoß berechtigt die Globis GmbH zur fristlosen Kündigung sämtlicher noch ausstehender Aufträge.  

7.4 Da die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum der Globis GmbH sind, bleibt das Nutzungsrecht derselben auch nach Honorarzahlung ausschließlich beim Kunden für dessen Geschäftszwecke und nur im vertraglich festgelegten Umfang. Jegliche unrechtmäßige Weitergabe zieht Schadenersatzforderungen der Globis GmbH nach sich.  

7.5 Die Globis GmbH verpflichtet sich, das geistige Eigentum des Kunden zu respektieren, sofern sie explizit darauf hingewiesen wurde. 

 

 

  1. Mängelbehebung und Gewährleistung

8.1 Die Globis GmbH hat das Recht und die Pflicht, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel in ihren Dienstleistungen zu korrigieren. Sie wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und hat das Recht, auch bereits informierte Dritte über die Korrektur in Kenntnis zu setzen.  

8.2 Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Korrektur von Mängeln, falls diese von der Globis GmbH zu verantworten sind. Dieser Anspruch verfällt nach sechs Monaten, sobald der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat.  

8.3 Bei nicht erfolgreicher Mängelkorrektur hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung oder – falls die Leistung aufgrund des nicht erfolgreichen Mängelkorrekturversuchs für den Kunden wertlos wird – das Recht auf Auftragsrückabwicklung. Bei Gewährleistungsansprüchen hat die Mängelkorrektur immer Vorrang vor Preisminderung oder Auftragsrückabwicklung.  

8.4 Zusätzliche Schadenersatzansprüche richten sich nach Punkt 9. 

 

  1. Haftung

9.1 Die Globis GmbH und ihr Personal handeln bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen gemäß allgemein anerkannten Berufsstandards. Die Globis GmbH verfügt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung. Ihre Haftung im Falle einfacher grober Fahrlässigkeit ist auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. Für Verbraucher im Sinne des KSchG ist diese Haftungsbeschränkung nur bei leichter Fahrlässigkeit anwendbar. Dies gilt ebenfalls für die Verletzung von Verpflichtungen durch externe Partner gemäß vorherigen Bestimmungen.  

9.2 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten, nach Kenntniserlangung des Schadens durch den Berechtigten, gerichtlich geltend gemacht werden. 

 

  1. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz

10.1 Die Globis GmbH ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies betrifft sowohl den Kunden als auch dessen Geschäftsbeziehungen.  

10.2 Nur der Kunde kann die Globis GmbH schriftlich von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.  

10.3 Berichte, Auswertungen und andere schriftliche Äußerungen über die Tätigkeit der Globis GmbH dürfen Dritten nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.  

10.4 Die Verschwiegenheitspflicht der Globis GmbH und ihres Personals bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, ausgenommen in Fällen gesetzlicher Auskunftspflichten.  

10.5 Die Globis GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen des Auftragszwecks zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen. Dabei garantiert die Globis GmbH die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Jegliches Material, welches der Globis GmbH überlassen wurde, wird nach Abschluss der Arbeiten dem Kunden zurückgegeben.  

10.6 Die Globis GmbH stellt sicher, dass der Kunde seine Informationspflichten gemäß Datenschutzgesetz und Artikel 15 DSGVO erfüllen kann. Falls für diese Auskünfte keine Gebühren vereinbart wurden, werden sie nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.  

10.7 Auf Wunsch und Kosten des Kunden gibt die Globis GmbH alle Unterlagen zurück, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten hat. Ausgenommen sind der Schriftverkehr zwischen der Globis GmbH und dem Kunden und Dokumente, die der Kunde bereits im Original besitzt. Die Globis GmbH darf Kopien von Unterlagen, die im Rahmen des Auftrags erstellt wurden, für ihre Unterlagen behalten. 

10.8 Die Globis GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Auftragserfüllung übergebenen Unterlagen, eigens erstellte Dokumente und den Schriftwechsel im Zusammenhang mit dem Auftrag gemäß Punkt 10.5 und im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen aufzubewahren. 

 

  1. Honoraranspruch und -höhe

11.1 Als Gegenleistung für ihre Dienstleistungen, Beratungen und/oder Vertretungen hat die Globis GmbH Anspruch auf ein angemessenes Honorar vom Kunden. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Globis GmbH.  

11.2 Falls die Globis GmbH den Auftrag nicht ausführt, obwohl sie zur Leistung bereit war, steht ihr dennoch das vereinbarte Honorar zu, sofern sie durch Umstände, die beim Kunden liegen, an der Erbringung gehindert wurde. Eingesparte Aufwendungen werden angerechnet.  

11.3 Unterbleibt die Auftragserfüllung aufgrund wichtiger Gründe seitens der Globis GmbH, hat sie lediglich Anspruch auf einen ihrem bisherigen Aufwand entsprechenden Honoraranteil.  

11.4 Das vereinbarte Honorar ist zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen fällig. Außer bei offensichtlichen Mängeln berechtigt eine Beanstandung der Arbeit der Globis GmbH nicht zur Zurückhaltung des geschuldeten Honorars.  

11.5 Neben dem Honorar hat die Globis GmbH Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen und kann Vorschüsse fordern.  

11.6 Die Globis GmbH kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse von der vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen abhängig machen. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht wird hierbei berücksichtigt.  

11.7 Außer bei offensichtlichen wesentlichen Mängeln berechtigt eine Beanstandung der Arbeit der Globis GmbH nicht zur Zurückhaltung des gemäß Punkt 11.5 geschuldeten Honorars.  

11.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Globis GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

 

  1. Kündigung

12.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, können beide Vertragsparteien den Vertrag zu jedem 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Der Honoraranspruch richtet sich dann nach Punkt 11. 

12.2 Ein – im Zweifel stets als gegeben anzunehmender – Dauerauftrag kann, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 

 

  1. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

13.1 Auf diesen Vertrag zwischen der Globis GmbH und dem Kunden findet materielles österreichisches Recht Anwendung, wobei die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts ausgeschlossen sind.  

13.2 Erfüllungsort ist der Standort der Geschäftsniederlassung der Globis GmbH.  

13.3 Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort der Globis GmbH zuständig. 

 

  1. Verträge mit Verbrauchern

Für Verträge mit Verbrauchern gemäß dem Konsumentenschutzgesetz gelten die vorstehenden Bestimmungen nur, soweit das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Regelungen vorschreibt. 

 

Für den Fall von Differenzen aus diesem Vertrag, die nicht gütlich beigelegt werden können, vereinbaren die Vertragspartner einvernehmlich, zur außergerichtlichen Klärung des Disputs eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit Fokus auf Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums hinzuziehen. Sollte kein Konsens über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder über den Inhalt erzielt werden, werden rechtliche Schritte frühestens einen Monat nach dem Scheitern der Verhandlungen eingeleitet. Falls eine Mediation nicht zustande kommt oder abgebrochen wird, wird in einem möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren österreichisches Recht angewandt. Alle durch eine vorausgegangene Mediation entstandenen notwendigen Kosten, insbesondere auch jene für beigezogene juristische Beratung, können gemäß Vereinbarung in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. 

 

AGBs Vermögensberatung

  • Die Globis GmbH, ist ein eigenständiger Finanzdienstleister agiert, praktiziert ihren Beruf gemäß den Finanzmarktrichtlinien der Europäischen Union und der nationalen Gesetze Österreichs. 

 

  1. Vermittlung von Finanzierungen

1.1 Die Globis GmbH bietet die Vermittlung von Immobiliendarlehen, Ratenfinanzierungen und gewerblichen Finanzierungen von diversen Partnern sowohl für Einzelkunden als auch für Geschäfts- und Unternehmenskunden an. 

1.2 Basierend auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen identifiziert die Globis GmbH die momentan besten Angebote ihrer Partner. Dabei werden die Kriterien der Partner für die Kreditgewährung berücksichtigt. Nach Identifizierung einer passenden Finanzierungslösung wird dem Kunden ein entsprechendes Antragsformular und in der Regel ein Finanzierungsvertrag vorgestellt. 

1.3 Sendet der Kunde die unterschriebenen Dokumente samt erforderlichen Unterlagen zurück, stellt dies ein Angebot an die Globis GmbH dar, ihm die besprochene Finanzierung zu vermitteln. Die Globis GmbH bewertet dieses Angebot und leitet es nur weiter, wenn alle Angaben korrekt und vollständig sind. Ob die Globis GmbH das Vermittlungsangebot annimmt, entscheidet sie eigenständig. Die finale Entscheidung über die Finanzierung liegt beim Partnerunternehmen. 

1.4 Der Finanzierungsvertrag wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem betreffenden Finanzierungspartner geschlossen. Die Globis GmbH hat keinen Einfluss auf die endgültige Vertragsentscheidung. 

1.5 Konditionen für Darlehen 

Die von der Globis GmbH vorgeschlagenen Konditionen können nur erreicht werden, wenn der Kunde den Vertrag zeitnah, korrekt und vollständig unterschrieben und mit allen benötigten Unterlagen zurücksendet. 

 

  1.  Provision und Vergütung

 2.2 Die Globis GmbH ist bei erfolgreichen Vermittlung eines Kredites berechtigt eine Vermittlungsprovision in Höhe von fünf Prozent in Rechnung zu zahlen. Diese ist auch bei nicht Annahme des Kreditvertrags zu zahlen.

2.2 Spezialvergütungen: Für spezielle Anfragen kann die Globis GmbH eine Vergütung festlegen. Diese wird im Voraus mit dem Kunden abgestimmt.

 

  1. Haftungseinschränkung

3.1 Die Globis GmbH garantiert nicht für die Korrektheit und Aktualität von Daten, die von Dritten bereitgestellt werden, insbesondere wenn es um Finanzierungsinformationen von Partnern geht. Dies obliegt den jeweiligen Partnern. Die Globis GmbH überprüft ihre Daten jedoch regelmäßig auf Richtigkeit. 

3.2 Haftungsansprüche gegen die Globis GmbH aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Daten sind ausgeschlossen. 

3.3 Alle vorgestellten Angebote sind freibleibend. 

3.4 Die Haftung der Globis GmbH beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. 

 

  1. Abschließende Regelungen

4.1 Es bestehen keine mündlichen Absprachen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. E-Mails gelten als schriftlich. 

4.2 Die Globis GmbH kann ihre AGB jederzeit aktualisieren. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. 

4.3 Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. 

4.4 Es ist deutsches Recht anwendbar. 

4.5 Der Gerichtsstand ist Wien. 

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